Regierungspräsidium Darmstadt veröffentlicht Pläne für Abschnitt Mitte

Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Regionaltangente West (RTW) wird im Abschnitt Mitte fortgesetzt. Dieser ist rund 14 Kilometer lang und beginnt an der Grenze zum Abschnitt Nord vor der Brücke über die A66 nördlich von Frankfurt-Sossenheim als zweigleisige Straßenbahnstrecke, mündet anschließend in eine Bestandsstrecke ein und verkehrt bis zum Bahnhof Höchst als Eisenbahn. Dabei ist von der Einmündung in die Bestandsstrecke bis vor der Bahnüberführung „Zuckschwerdtstraße“ ein zweigleisiger Ausbau vorgesehen. Im Bahnhof Höchst verlässt die RTW die Bestandsstrecke und verkehrt im weiteren Verlauf über die Leunastraße und den Industriepark Höchst bis zum Abzweig Kelsterbach als zweigleisige Straßenbahn. Vor der Anbindung an die bestehende Strecke bei Kelsterbach findet ein erneuter Systemwechsel zur Eisenbahn statt.

Die Planung sieht den Neubau der Haltepunkte Frankfurt Dunantsiedlung, Höchst Stadtpark, Industriepark Ost und Industriepark Süd sowie den Umbau des bestehenden Haltepunkts Frankfurt Sossenheim und des Bahnhofs Frankfurt Höchst vor. Im Bereich der zweigleisigen Ausbaustrecke ist Schallschutz vorgesehen. Für das Vorhaben einschließlich der notwendigen Folge- und Kompensationsmaßnahmen im Natur- und Landschaftsschutz werden Grundstücke in Frankfurt am Main, Sulzbach im Taunus, Kelsterbach, Langen und Seeheim-Jugenheim beansprucht.

Das Regierungspräsidium Darmstadt veröffentlicht die Unterlagen vom 22. November bis 21. Dezember 2021 auf seiner Website. Die Unterlagen sind im gleichen Zeitraum auch über das UVP-Portal des Landes Hessen einsehbar; zusätzlich liegen die Pläne vor Ort in Sulzbach, Frankfurt, Kelsterbach und Seeheim-Jugenheim aus.

Zu den Plänen können beim Regierungspräsidium (Dezernat III 33.1 - Verkehrsinfrastruktur Straße und Schiene, 64278 Darmstadt) oder bei den genannten Kommunen bis zum 14. Februar 2022 schriftlich Einwendungen erhoben werden. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung (06151/125501) erforderlich. Aufgrund der nach wie vor dynamischen Pandemie-Lage empfiehlt das RP, sich über die jeweiligen, aktuellen Zugangsregularien in den Kommunalverwaltungen zu informieren.

Hier finden Sie die Lesehilfe zur Offenlage:

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