RP schafft Baurecht für Regionaltangente West Abschnitt Mitte
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat den Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt Mitte der Regionaltangente West (RTW) erlassen. Damit wurde für den dritten von insgesamt vier Abschnitten der RTW Baurecht geschaffen.
Mit dem Vorhaben soll eine neue, tangenziale Schienenverbindung in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main zur Verbesserung des Nahverkehrs und zur besseren Anbindung des Frankfurter Flughafens geschaffen werden. Hierzu sollen die westlichen Stadtteile von Frankfurt sowie die umliegenden Kommunen miteinander verbunden werden.
Veröffentlicht werden der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen vom 8. bis einschließlich 21. August auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt und im UVP-Portal des Landes Hessen.
Außerdem werden die entsprechenden Unterlagen vom 8. bis 21. August bei den Städten Frankfurt am Main, Eschborn, Schwalbach am Taunus, Kelsterbach und der Gemeinde Sulzbach (Taunus) ausgelegt. Der Planfeststellungsbeschluss wird allen Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden wurde, zugestellt. Im Übrigen kann er von Betroffenen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat III 33.1, 64278 Darmstadt) angefordert werden.
Hintergrund:
Der Abschnitt Mitte der RTW ist rund 14 Kilometer lang. Er beginnt vor der Überführung über den Sulzbach und die A 66 in Sulzbach (Taunus) und führt über die Gemarkungen Unterliederbach, Sossenheim, Höchst, Schwanheim und Wald der Stadt Frankfurt bis zur Einbindung in die bestehende Eisenbahnstrecke bei Kelsterbach. Für die nördlich und südlich anschließenden Planfeststellungsabschnitte liegen bereits entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse des RP Darmstadt vor.